Heilpraktikerleistungen sind privatrechtlich geregelte Leistungen, unterliegen den Vorschriften des BGB und können nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Beihilfe, private Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten, aber nicht immer in voller Höhe.
Physiotherapeutische Behandlungen können mit der Beihilfe, privaten Kassen und einigen Zusatzversicherungen abgerechnet werden.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine, d.h. 24 Stunden vorher, werden mit einer Pauschale von 30€ in Rechnung gestellt.
Sind Sie an einer Behandlung interessiert und haben das Gefühl es wird zu teuer für Sie, sprechen Sie mich im Vorfeld an, es wird sich bestimmt eine Lösung,
finden.